Sorgenfrei in den Ruhestand - Pensionierung planen
Pensionsplanung - Wie sichere ich mein Einkommen im Alter?
Pensionierung - was Sie interessiert:
- "Früh vorsorgen lohnt sich, deshalb mit privater Vorsorge 3.Säule frühzeitig beginnen, lassen Sie sich beraten, fragen Sie uns - Vorsorge Säule 3a
- Pensionsplanung - Beispiel Georg und Brigitte Huber
>> Online Vorsorge Check <<
Wie hoch wird meine Altersrente?
Courtesy AXA
- Aus obiger Graphik können Sie den prozentualen Anteil einer Altersrente in Prozent des Jahreseinkommens / Bruttolohnes ablesen. (Schätzwerte) Der max. Anspruch entspricht den gesetzlichen Altersleistungen aus der 1.Säule - AHV und der 2.Säule - Pensionskasse BVG obligatorischer Anteil - heutige Situation. Die Differenz entspricht der Vorsorgelücke, d.h. der Differenz zum heutigen Einkommen. Die Vorsorgelücke kann, soweit vorhanden, durch den BVG überobligatorischen Anteil sowie durch die Private Vorsorge 3.Säule reduziert werden. Nach der Pensionierung sollte die Altersrente/Einkommen zwischen 60 bis 80% des Bruttolohnes betragen. Wie hoch wird Ihre Altersrente?
>> Pensionierung planen - Sicherheit im Alter <<
- Die Pensionierung ist der Eintritt in die 3. Lebensphase. Sicherheit im Alter bedeutet, die Pensionierung zu planen. Eine Vorsorgelücke lässt sich in der Regel mit der privaten Vorsorge mindestens zum grossen Teil ausgleichen.
- Deshalb ist die private Vorsorge gefragter denn je. Nur sie erlaubt den gewünschten Lebensstandard im Alter beizubehalten. Um genügend Kapital im Alter zu haben, sollte die Pensionsplanung im Alter von 55 Jahren spätestens beginnen. Beispiel Georg und Brigitte Huber
- Die private Vorsorge - 3.Säule ist freiwillig und dient zur persönlichen Kapitalbildung für später. Zur Auswahl stehen ein 3a-Konto ( bankmässige Lösung) oder eine Versicherungs-Police, letztere kombiniert die Kapitalbildung mit einem Vorsorgeschutz für die Familie im Falle eines Falles. Lassen Sie sich unverbindlich beraten
- Nach der Pensionsplanung kommt die Umsetzung. Wieviel Rente benötige ich, um die fixen Kosten nach der Pensionierung zu bezahlen? Lassen Sie sich unverbindlich beraten
- Die Altersrente muss im Ruhestand nicht 100% des heutigen Brutto-Einkommens betragen. AHV - Prämien und Beiträge an die Pensionskasse entfallen im Ruhestand. zum Rentenrechner