- Gemäss geltendem Recht gilt weiterhin für den obligatorischen Anteil des Altersguthabens ein UWS von 6.8% für Männer und Frauen. Der UWS für den überobligatorischen Anteil ist wesentlich tiefer. Er wird von der jeweiligen Pensionskasse bestimmt und wird gegenwärtig laufend gesenkt. Viele Pensionskassen benutzen heute schon einen Einheits-Umwandlungssatz für das gesamte Altersguthaben zwischen 4.85 und 5.55%.
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