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das Invalidität eine voraussichtliche bleibende oder längere Zeit
dauernde ganze oder teilweise Erwerbsunfähigkeit auslöst.
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dass 25% aller Arbeitnehmer vor Erreichen des Rentenalters
wegen Erwerbsunfähigkeit aus dem Erwerbsleben ausscheiden
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dass in 9 von 10 Fällen die Erwerbsunfähigkeit infolge Krankheit auftritt
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dass nur Erwerbstätige grundsätzlich und obligatorisch bei der Invaliden-versicherung
versichert sind
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dass bei Erwerbsunfähigkeit infolge Invalidität besonders folgende Personenkreise in
finanzielle Engpässe kommen können - junge Erwerbstätige oder Studierende, Familien und selbständig Erwerbende
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Leistungen der
Invalidenversicherung (IV)
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bzw. gemäss Merkblatt 4.04 - Stand 01.01.2021
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bedeutungsvoll ist die Ursache der Invalidität, d.h. durch Unfall
oder Krankheit.
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erfolgt die Erwerbsunfähigkeit infolge Unfalls, so leistet zunächst
die obligatorische Unfallversicherung (UVG) 80% des Lohnes. Sobald
die IV leistungspflichtig wird, erbringt die UVG Zusatzleistungen
bis max. 90% des Lohnes,
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erfolgt die Erwerbsunfähigkeit infolge Krankheit, so erfolgt zunächst
eine Lohnfortzahlung gemäss OR und evtl. Krankentaggeld. Leistungen
der IV plus evtl. Leistungen der beruflichen Vorsorge ( BVG -
Pensionskasse) werden nach ca. 1 Jahr bezahlt,
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