Rentenrechner - Zusatzinformationen

Die Differenz zum heutigen Einkommen wird als Vorsorgelücke bezeichnet. Was bedeutet eine Vorsorgelücke für später?
Zum besseren Verständnisses des Begriffes "Vorsorgelücke" und was Sie allenfalls mit einer Privaten Vorsorge- bzw. Pensionsplanung dagegen tun können, erfahren Sie in den Zusatzinformationen. Der Schutz Ihrer Daten ist gewährleistet, Datenschutz


 
Bitte geben Sie Ihren Namen und E_Mail Adresse an, wenn Sie nach Betätigung der Taste "Berechnng Altersrente" dazu aufgefordert werden. Wir werden Ihnen die Zusatz-informationen zur Beurteilung des Ergebnisses umgehend an Ihre E_Mail Adresse schicken.
Bitte benutzen Sie den Rentenrechner für Einzelpersonen, wenn Sie ledig, single oder geschieden sind bzw. in einer Partnerschaft leben.

Grundlage für die AHV Rente von Mann und Frau (Partner/in) sind die persönlichen Verhältnisse jeder einzelnen Person. Die Höhe der AHV Rente als Einzelrente ist abhängig von der Anzahl Beitragsjahre, dem durchschnittlichem  Einkommen, Beiträge, Erziehungsgutschriften und anderen Komponenten. 
Bei Ehepaaren wird das jeweilige Einzel-Einkommen bei Erreichen des Pensionierungsalters aufgeteilt. (Splitting) Jeder Ehepartner erhält die Hälfte des Einkommens des anderen gutgeschrieben. Die max. Ehepaarrente darf nicht höher als 150% einer Einzelrente betragen, bzw. gegenwärtig maximal CHF 3'585.-/Monat bzw. CHF 43'020.-/Jahr. 
Bei einer Partnerschaft sind die Grundlagen für die AHV Altersrente  die persönlichen Verhältnisse jeder einzelnen Person.  Die zukünftige Altersrente (AHV + BVG) wird wie für eine Einzelperson gerechnet  
Bitte geben Sie jetzt die gewünschten Daten ein. Falls Sie Ihr heutiges BVG-Altersguthaben gerade nicht kennen, tragen Sie nichts ein. Für den Anteil BVG-Altersguthaben (obligatorisch) sind Werte hinterlegt.
die zukünftige Altersrente (AHV + BVG) bezieht sich auf heutige Fakten. Nur wer in eine Pensionskasse einzahlt, erhält auch später eine entsprechende BVG Pensionskassenrente.

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Rentenrechner (wird umstrukturiert)

Umwandlungssatz (UWS) zukünftiger Pensionskassenrenten

  • Gemäss geltendem Recht gilt z.Zt. noch für den obligatorischen Anteil des Altersguthabens ein UWS von 6.8% für Männer und Frauen. Der UWS für den überobligatorischen Anteil ist von der jeweiligen Pensionskasse abhängig.
  • Und wie hoch wird meine Altersrente wirklich? Eine genaue Berechnung der AHV- bzw. BVG-Rente ist erst kurz vor der Pensionierung möglich. Beide Rentensysteme unterliegen laufend Aenderungen, wie aus den Medien zu entnehmen ist.



  • Denken Sie daran: "Es ist nie zu früh, an später zu denken"