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das Leben geht weiter - woran zu denken ist!
Kündigung Entlassung - die Firma will es so - was ist zu tun?
Kündigung - das Leben geht weiter:
- Es gibt mehrere Alternativen,u.a.
- a) Frühpensionierung und Pensionskassen Rentenbezug, falls das Reglement der Pensionskasse letzteres ermöglicht.
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- b)Vorzugsvariante:
Arbeitslosengeld plus evtl. Ueberückungsrente.
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- c) Vorbezug bzw. Auszahlung des Pensions-kassenkapitals bei gleichzeitiger Aufnahme einer selbständigen
Tätigkeit. Diese Variante hat Vorteile und von Fall zu Fall auch Nachteile.
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Zwangspensionierung "Kündigung mit 60" der Chef will es so!
woran zu denken ist - die wichtigsten Punkte
1. Rentenkürzung - Vorbezug Pensionskassen Guthaben
- Faustregel: ca 1/4 des Pensionskassenkapitals bildet sich in
den letzten 5 Jahren
- Bei Kündigung mit 60 Jahren bzw. Zwangspensionierung beträgt die Kürzung der Rente mindestens
15 bis 20% bezogen auf die voraussichtliche Rente im Alter von 65 Jahren
- Das Reglement der Pensionskasse ist entscheidend für die Kürzung der Rente
2. Konsequenzen für die AHV
- Beitragspflicht: bis zur ordentlichen Pensionierung auch bei Rentenvorbezug
- Basis: Nettovermögen + 20faches Renteneinkommen
3. AHV Rentenvorbezug
- Eine AHV Rente kann man wahlweise 12 oder 24 Monate vor Erreichen des ordentlichen Rentenalters vorbeziehen
- Ein Vorbezug um ein Jahr hat eine Kürzung der AHV Rente von 6.8% zur
Folge, bei 2 Jahren beträgt die Kürzung 13.8%.
4. Pensionskasse - Kapitalauszahlung - Steuern
- Die Besteuerung der Auszahlung von Pensionskassen Kapital ist von Kanton zu Kanton unterschiedlich
- Überbrückung von Einkommenslücken in der Regel durch
persönliche Initiative, wenn kein soziales Netz vom ehemaligen
Arbeitgeber geboten wird.
5. Fazit: Das Leben danach....ruhig Blut bewahren
- Versicherungs- und bankmässige Dienstleistungen
sind zu kombinieren, der steuerliche Aspekt ist zu optimieren.