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Kündigung mit 60 - Zwangspensionierung

das Leben geht weiter - woran zu denken ist!

Kündigung Entlassung - die Firma will es so - was ist zu tun?

Es gibt mehrere Varianten - meine Erfahrungen

Kündigung - das Leben geht weiter:

  • Es gibt mehrere Alternativen,u.a.
  • a) Frühpensionierung und Pensionskassen Rentenbezug, falls das Reglement der Pensionskasse letzteres ermöglicht.
  • Frühpensionierung
  • b)Vorzugsvariante: Arbeitslosengeld plus evtl. Ueberückungsrente.
  • c) Vorbezug bzw. Auszahlung des Pensions-kassenkapitals bei gleichzeitiger Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit. Diese Variante hat Vorteile und von Fall zu Fall auch Nachteile.
  • Kündigung mit 60 - woran zu denken ist

 eigene Erfahrungen

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Zwangspensionierung "Kündigung mit 60" der Chef will es so! woran zu denken ist - die wichtigsten Punkte

1. Rentenkürzung - Vorbezug Pensionskassen Guthaben

  • Faustregel: ca 1/4 des Pensionskassenkapitals bildet sich in den letzten 5 Jahren
  • Bei Kündigung mit 60 Jahren bzw. Zwangspensionierung beträgt die Kürzung der Rente mindestens 15 bis 20% bezogen auf die voraussichtliche Rente im Alter von 65 Jahren
  • Das Reglement der Pensionskasse ist entscheidend für die Kürzung der Rente

2. Konsequenzen für die AHV

  • Beitragspflicht: bis zur ordentlichen Pensionierung auch bei Rentenvorbezug
  • Basis: Nettovermögen + 20faches Renteneinkommen

3. AHV Rentenvorbezug

  • Eine AHV Rente kann man wahlweise 12 oder 24 Monate vor Erreichen des ordentlichen Rentenalters vorbeziehen
  • Ein Vorbezug um ein Jahr hat eine Kürzung der AHV Rente von 6.8% zur Folge, bei 2 Jahren beträgt die Kürzung 13.8%.

4. Pensionskasse - Kapitalauszahlung - Steuern

  • Die Besteuerung der Auszahlung von Pensionskassen Kapital ist von Kanton zu Kanton unterschiedlich
  • Überbrückung von Einkommenslücken in der Regel durch persönliche Initiative, wenn kein soziales Netz vom ehemaligen Arbeitgeber geboten wird.

5. Fazit: Das Leben danach....ruhig Blut bewahren

  • Versicherungs- und bankmässige Dienstleistungen sind zu kombinieren, der steuerliche Aspekt ist zu optimieren.

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  • Denken Sie daran: "Es ist nie zu früh, an später zu denken"